Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 07.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Finanzhausschuss hat in den Sitzungen am 12.01.2023 und am 02.02.2023 über den Haushaltsentwurf beraten. In seiner Sitzung am 02.02.2023 hat der Finanzausschuss den beigefügten Haushaltsentwurf dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Frau Laß stellt den Haushalt 2023 und den Finanzplan vor.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Hauser bedankt sich bei Frau Laß für Ihre geleistete Vorarbeit und Vorlage des Haushaltsentwurfes zur März-Sitzung trotz Rückholung des Standesamtes zum 01.01.2023 und Rechnungsabschluss des Haushaltsjahres 2022.
Nach der Vorstellung des Haushaltsentwurfs durch Frau Laß erläutert Erster Bürgermeister Hauser das Investitionsprogramm Punkt für Punkt. Auf Nachfrage seitens MGR Gröbmaier, wann die Ortsdurchfahrt Föggenbeuern mit Gehweg gebaut werden soll, antwortet  Herr Hauser, dass es hier noch keinen konkreten Termin gibt, weil vorher die Probleme mit der Entwässerung geklärt werden müssen.

Beschluss 1

Antrag MGR Bachmaier: Vor Beschlussfassung soll über den Kauf einer Kehrmaschine abgestimmt werden:

Der Gemeinderat beschließt, die Kosten für den Erwerb einer Kehrmaschine in Höhe von 145.000 € in dem Vermögenshaushalt beizubehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 2

1) Der Gemeinderat beschließt folgende


Haushaltssatzung
der GEMEINDE Dietramszell - Landkreis Bad Tölz – 
Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Art. 63 ff. GO erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit         15.389.450 €
und 
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit           12.032.750 €.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 733.500 € festgesetzt.                                                        
§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         320 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                 320 v. H.
2. Gewerbesteuer                                                                  320 v. H.                                                        
§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
                                       
Dietramszell, ……………………



Josef Hauser
Erster Bürgermeister



2) Der Gemeinderat beschließt den in der Anlage des Haushaltsplanes 2023 enthaltenen Finanzplan bis zum Jahr 2026.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2023 15:27 Uhr