Bebaungsplan Baiernrain Nr. 1 "Baiernrain West", Aufhebung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 07.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt Gemeindeblatt

6. Bebauungsplan Baiernrain Nr. 1 „Baiernrain West“, Aufhebung – Billigungs- und Auslegungsbeschluss 
In seiner Sitzung am 07.02.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell die Aufhebung des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 1 „Baiernrain West“ beschlossen. Durch die Aufhebung soll eine weitere schleichende Entwicklung des Gebiets ermöglicht werden. Das Gebiet wird nach der Aufhebung dann nach § 34 BauGB beurteilt.
Die Aufhebung kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Ausarbeitung der Aufhebungssatzung erfolgt durch die Bauverwaltung der Gemeinde Dietramszell. Die Bauverwaltung legt nun einen ersten Planentwurf in der Fassung vom 07.03.2023 zur Abstimmung im Gemeinderat vor.

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom ersten Planentwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Baiernrain Nr. 1 „Baiernrain West“ in der Fassung vom 07.03.2023

2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf in der Fassung vom 07.03.2023 und beschließt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist zeitgleich durchzuführen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2023 15:27 Uhr