Bebauungsplan Dietramszell Nr. 6 "Schönegg - Hochlandstraße, Aufhebung - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 07.03.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt Gemeindeblatt

7. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 6 „Schönegg – Hochlandstraße“, Aufhebung – Abwägungsbeschlüsse und Satzungbeschluss
In seiner Sitzung am 10.01.2023 hat der Gemeinderat den vom Bauamt gefertigten Planentwurf zur Aufhebungssatzung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 6 „Schönegg – Hochlandstraße“ in der Fassung vom 10.01.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Beide Verfahrensschritte wurden gemäß § 4a Abs. 2 BauGG in der Zeit vom 18.01.2023 bis 16.02.2023 durchgeführt. Zur Behandlung der Stellungnahmen werden dem Gemeidnerat folgende Abwägungsvorschläge vorgelegt. 

Beschluss

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 bauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt. 
2. Der Gemeinderat beschließt den vom Bauamt gefertigten Planentwurf in der Fassung vom 07.03.2023 zur Aufhebung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 6 „Schönegg – Hochlandstraße“mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1  BauGB als Satzung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu machen. Die Aufhebungssatzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit seiner Bekanntmachung in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Kanzler war kurzzeitig nicht im Raum.

Datenstand vom 31.05.2023 15:27 Uhr