Kriterien zum Einstieg in ein Bauleitverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2023 ö beschließend 5.2

Sachverhalt Gemeindeblatt

5.2 Kriterien zum Einstieg in ein Bauleitverfahren
Nach § 1 Abs. 3 BauGB obliegt es der Gemeinde Bauleitpläne aufzustellen, zu ändern oder aufzuheben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Somit besteht für eine Privatperson grundsätzlich kein Anspruch auf ein Bauleitverfahren. 
Dennoch ist die Gemeinde bemüht den Entwicklungswünschen ihrer Einwohner nachzukommen und ist bereit auch für Privatpersonen Bauleitverfahren einzuleiten. Was aber dazu führt das die Anzahl der offenen Bauleitverfahren in der letzten Zeit enorm gestiegen ist.
Da in einigen dieser Verfahren jedoch der Vorwurf der Gefälligkeitsplanung im Raum steht und dadurch auch eine rechtskräftige Bauleitplanung durch jeden Dritten in Form eines Normkontrollverfahrens angreifbar ist, und damit auch die Gemeinde selbst, empfiehlt die Verwaltung Kriterien für den Einstieg in ein Bauleitverfahren zu beschließen.

Beschluss 1

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat für einen Einstieg ins Bauleitverfahren, sich die folgenden Kriterien zu geben: 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Beschluss 2

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Kriterien zur Einleitung von Bauleitverfahren: 

  • Ein Antrag zur Änderung und Aufhebung eines bestehenden Bebauungsplans ist von mindestens 3 Anlieger des Geltungsbereichs zu stellen. Neuaufstellungen sind davon nicht betroffen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5

Beschluss 3

  • Bei Flächen die nur durch eine Bauleitplanung neu zu entwickeln sind, sind der Gemeinde 50 % der Bruttofläche zum festgelegten Preis von 50 € / m², gemäß den Richtlinien des Einheimischen Modells, abzugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 4

  • Bei Anträgen zur Änderung einer bestehenden Bauleitplanung für einen Gewerbebetrieb muss eine Entwicklung des bereits bestehenden Betriebs nachgewiesen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 5

  • Zusätzlich zu den Honorarkosten des Planungsbüros werden anteilig der tatsächlichen Kosten auch Verwaltungskosten mit abgerechnet. Der mögliche prozentuale Anteil soll bis zur Gemeinderatssitzung noch ermittelt werden. Die Kosten für frühere Bauleitverfahren sind zur Entscheidungsfindung mit vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 6

  • Die Entsorgung des Abwassers soll mittels einem Freispiegelkanal möglich sein (Vermeidung von teuren Hebeanlagen). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 7

Die Verkehrsmäßige Erschließung muss problemlos möglich sein (keine steilen Hanglagen was zu Problemen im Winter und bei der Straßenentwässerung führt).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 01.06.2023 17:38 Uhr