Gemeinde Egling: Bebauungsplan Nr. 49 "Keltenstraße, OT Neufahrn" - Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.02.2023 ö beschließend 5.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

TOP 5.1 Gemeinde Egling: Bebauungsplan Nr. 49 Keltenstraße, OT Neufahrn – Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB:

Der Gemeinderat der Gemeinde Egling hat in seiner Sitzung am 22.03.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Keltenstraße, Gemarkung Neufahrn“ beschlossen. Das Planverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Die Aufstellung findet im Parallelverfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes statt. Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteiles Neufahrn, westlich der Keltenstraße.Ziel der Planung ist es, den derzeit unbeplanten Außenbereich planungsrechtlich als Mischgebiet und Wohnbaufläche zu sichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen.
Beschluss:
Der Bauauschuss hat Kenntnis vom Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 49 „Keltenstraße, OT Neufahrn“, in der Fassung vom 17.01.2023 der Gemeinde Egling. Die Gemeinde Dietramszell ist in ihren belangen nicht berührt und erhebt keine Einwände gegen die Planung. 
Abstimmung: 9:0 (angenommen)

Beschluss

Der Bauauschuss hat Kenntnis vom Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 49 „Keltenstraße, OT Neufahrn“, in der Fassung vom 17.01.2023 der Gemeinde Egling. Die Gemeinde Dietramszell ist in ihren belangen nicht berührt und erhebt keine Einwände gegen die Planung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2023 17:41 Uhr