Gemeinde Egling: 17. Änderung Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan Nr. 49 OT Neufahrn - Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.02.2023 ö beschließend 5.2

Sachverhalt Gemeindeblatt

5.2 Gemeinde Egling: 17. Änderung Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan Nr. 49 OT Neufahrn – Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Egling hat in seiner Sitzung am 22.03.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den geplanten Bebauungsplanes Nr. 49 „Keltenstraße, Gemarkung Neufahrn“, beschlossen. Das Planverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Die Aufstellung findet im Parallelverfahren zur geplanten Bebauungsplanverfahren statt. Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteiles Neufahrn, westlich der Keltenstraße.
Ziel der Planung ist es, den derzeit unbeplanten Außenbereich planungsrechtlich als Mischgebiet und Wohnbaufläche zu sichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen.
Beschluss:
Der Bauauschuss hat Kenntnis vom Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans für den geplanten Bebauungsplan Nr. 49 „Keltenstraße, OT Neufahrn“ in der Fassung vom 17.01.2023 der Gemeinde Egling. Die Gemeinde Dietramszell ist in ihren Belangen nicht berührt und erhebt keine Einwände gegen die Planung. 
Abstimmung: 0:9 (angenommen) 

Beschluss

Der Bauauschuss hat Kenntnis vom Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans für den geplanten Bebauungsplan Nr. 49 „Keltenstraße, OT Neufahrn“ in der Fassung vom 17.01.2023 der Gemeinde Egling. Die Gemeinde Dietramszell ist in ihren Belangen nicht berührt und erhebt keine Einwände gegen die Planung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2023 17:41 Uhr