Neubau einer Doppelhaushälfte auf Fl.Nr. 902/2 Gemarkung Ascholding, Klessingstraße, Ascholding, Schönberger Solveig und Kunc Jakub


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.03.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt Gemeindeblatt

Geplant ist eine Doppelhaushälfte (östlich) mit offenen Stellplätzen. Das Gebäude entsteht im Bereich der Außenbereichssatzung Klessingstraße, 1. Änderung. Aufgrund ablehnender Beschlüsse in Bezug auf die ursprünglich geplante Gestaltung war eine Umplanung erforderlich

Diskussionsverlauf

Bezüglich Punkt 5 der Begründung zum Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung merkt MGR Bernhard Fuchs an, dass seiner Ansicht nach im Rahmen des Einheimischenmodells nur eine Wohneinheit zulässig wäre. 
Anmerkung der Bauverwaltung:
Nach Prüfung der Vergaberichtlinien kann festgehalten werden, dass im Rahmen des Einheimischenmodells Typ II eine Vermietung bis zu 50% des Wohnraums zulässig ist. Die Bindungsfrist beträgt 15 Jahre. Zu beachten wäre jedoch in jedem Fall, dass für die Abtrennung einer zweiten Wohneinheit ein Antrag auf Nutzungsänderung sowie die Errichtung der erforderlichen Anzahl an zusätzlichen Stellplätzen erforderlich wäre.

Beschluss

  1. Der Bauausschuss hat Kenntnis von der vorliegenden Umplanung (Planstand: 14.03.23) und der beantragten Abweichung von § 3 Abs. 1 OGS und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur geplanten Grundrissform des Gebäudes.
  2. Der Bauausschuss hat Kenntnis von der vorliegenden Umplanung (Planstand:14.03.23) und der beantragten Abweichung von § 6 Abs. 3 OGS und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu den geplanten Dachüberständen des Gebäudes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2023 08:02 Uhr