Stadt Geretsried: Bebauungsplan Nr. 155 "Gemeinbedarfsfläche SüdWest", 1. Änderung - Beteiligung ge. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.03.2023 ö beschließend 5.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die Stadt Geretsried hat am 31.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 155 1. Änderung beschlossen. Durch diese Bebauungsplan-Änderung werden die planerischen Voraussetzungen zur Errichtung einer Kindertagesstätte an der Johann-Sebastian-Bach-Straße geschaffen und zugleich die im Bestand vorhandenen Nutzungen (u.a. Sport- und Vereinsflächen zweier örtlicher Vereine, überörtlich bedeutsamer Verkehrsübungsplatz, Spielplatz) gesichert. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Dietramszell als Träger öffentlicher Belange, beziehungsweise gemäß § 2 Abs. 2 BauGB als benachbarte Gemeinde um Stellungnahme bis zum 04.04.2023 gebeten.

Beschluss

Der Bauausschuss hat Kenntnis  vom Entwurf des Bebauungsplans Nr. 155 „Gemeindebedarfsfläche Südwest“, 1. Änderung in der Fassung vom 02.02.2023 der Stadt Geretsried. Die Gemeinde Dietramszell ist in ihren Belangen nicht berührt und erhebt keine Einwände gegen die Planung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2023 08:02 Uhr