Stadt Geretsried: Bebauungsplan Nr. 148 "Gewerbegebiet Süd zwischen Wallensteinstraße und Sudetenstraße", 1. Änderung - Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.03.2023 ö beschließend 5.3

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die Stadt Geretsried hat am 28.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes 148, 1. Änderung für das Gewerbegebiet Süd zwischen der Wallensteinstraße und Sudetenstraße beschlossen. Damit keine Verdrängung vorhandener bzw. Ansiedlung neuer emissionsintensiver Betriebe stattfindet, wird die festgesetzte Art der Nutzung als Gewerbegebiet gem. § 1 Abs. 5 BauNVO dahingehend geändert, dass Anlagen für soziale Zwecke sowie Beherbergungsbetriebsnutzungen (insbesondere Wohnraum, Wohnnutzungen und Boardinghäuser) zukünftig ausgeschlossen werden. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Dietramszell als Träger öffentlicher Belange, beziehungsweise gemäß § 2 Abs. 2 BauGB als benachbarte Gemeinde um Stellungnahme bis zum 04.04.2023 gebeten.

Beschluss

Der Bauausschuss hat Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplans Nr.  148 „Gewerbegebiet Süd zwischen der Wallensteinstraße und Sudetenstraße“, 1. Änderung in der  Fassung vom 14.02.2023 der Stadt Geretsried. Die Gemeidne Dietramszell ist in ihren Belangen nicht berührt und erhebt keine Einwände gegen die Planung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2023 08:02 Uhr