Stadt Geretsried: Bebauungsplan Nr. 148 "Gewerbegebiet Süd zwischen Wallensteinstraße und Sudetenstraße", 1. Änderung - Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
Die Stadt Geretsried hat am 28.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes 148, 1. Änderung für das Gewerbegebiet Süd zwischen der Wallensteinstraße und Sudetenstraße beschlossen. Damit keine Verdrängung vorhandener bzw. Ansiedlung neuer emissionsintensiver Betriebe stattfindet, wird die festgesetzte Art der Nutzung als Gewerbegebiet gem. § 1 Abs. 5 BauNVO dahingehend geändert, dass Anlagen für soziale Zwecke sowie Beherbergungsbetriebsnutzungen (insbesondere Wohnraum, Wohnnutzungen und Boardinghäuser) zukünftig ausgeschlossen werden. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Dietramszell als Träger öffentlicher Belange, beziehungsweise gemäß § 2 Abs. 2 BauGB als benachbarte Gemeinde um Stellungnahme bis zum 04.04.2023 gebeten.
Beschluss
Der Bauausschuss hat Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplans Nr. 148 „Gewerbegebiet Süd zwischen der Wallensteinstraße und Sudetenstraße“, 1. Änderung in der Fassung vom 14.02.2023 der Stadt Geretsried. Die Gemeidne Dietramszell ist in ihren Belangen nicht berührt und erhebt keine Einwände gegen die Planung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.06.2023 08:02 Uhr