Bericht aus der Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö informativ 3

Sachverhalt Gemeindeblatt

Folgende Vorgänge wurden auf dem Verwaltungsweg behandelt:
Abbruch eines Nebengebäudes und Errichtung eines Hofladens mit landwirtschaftlicher Garage und Energiezentrale; hier: T1 – 1. Tektur – Drehung des Gebäudes, Fl.Nr. 488 Gemarkung Baiernrain, Zum Kögl 5, Fraßhausen, Aichler Elisabeth und Michael
Der Tekturantrag (Eingang bei der Gemeinde: 01.08.23) beinhaltet eine geringfügige Drehung des Gebäudes sowie eine Verlegung der offenen Stellplätze. Der Antrag wurde auf dem Verwaltungsweg behandelt und mit der Zustimmung der Gemeinde am 02.08.23 an das Kreisbauamt weitergeleitet.

Anheben der Dachkonstruktion, Fl.Nr.  756/2 Gemarkung Dietramszell, Am Sonnbichl 11, Schönegg, Kanzler Hubert
Am 10.08.23 sind nachgeforderte Unterlagen bei der Gemeinde eingegangen. Es handelt sich um einen Antrag auf Befreiung von der Festsetzung 2.6 des Bebauungsplans Nr. 7 „Am Sonnbichl“. Der Bauausschuss hat dieser Befreiung bereits in seiner Sitzung vom 20.06.23 zugestimmt. Die Unterlagen wurden mit der Zustimmung der Gemeinde am 10.08.23 an das Kreisbauamt weitergeleitet.

Folgender Antrag wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt:
Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage auf Fl.-Nr. 949 Gemarkund Linden, Bebauungsplan Lochen Nr. 2 „Lochen West II“, Rossmüller Horst und Anita
Der Antrag ist am 30.06.2023 bei der Gemeinde Dietramszell eingegangen. Die Genehmigungsfreistellung wurde am 17.07.2023 erteilt und die Unterlagen zur Bauüberwachung an die Untere Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet.


Folgende Bauleitplanungen von Nachbargemeinden wurden auf dem Verwaltungsweg behandelt:
Markt Holzkirchen: Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 137 „Gschwendfeld - Bucher Feld“ 
Die Planunterlagen zur oben genannten Bauleitplanung liegen in der Zeit vom 27.07.2023 bis 30.08.2023 öffentlich aus. 
Die 1. Änderung des Bebauungsplans befasst sich mit der nachträglichen Abarbeitung der ordnungsgemäßen Beseitigung des Niederschlagswas-
sers durch Festsetzung einer Fläche für die Wasserwirtschaft mit einem Umfang von
etwa 333 qm auf geplanten Ausgleichsflächen und der damit verbundenen teilweisen
Verlagerung und Ergänzung der Ausgleichsflächen.
Daneben erfolgen kleinere Korrekturen wie die geringfügige Vergrößerung von Baugrundstücken in Bereichen, wo Ausgleichsmaßnahmen aufgrund der ungünstigen
Lage zum Teil nicht umgesetzt werden konnten, sowie bei einzelnen Baugrundstücken die Anpassung der internen Erschließung und der Lage und der Größe von Garagen.
Stellungnahme: Die Gemeinde Dietramszell hat Kenntnis vom Vorentwurf der 1. Änderung des BPL Nr. 137 mit Satzung, Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht i. d. F. v. 11.05.2023 des Marktes Holzkichren. Die Gemeidne Dietramszelll ist in ihren Belangen nicht berührt und erhebt keine Einwände gegen die Planung. 

Markt Holzkirchen: Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans
Die Planunterlagen zur oben genannten Bauleitplanung liegen in der Zeit vom 26.07.2023 bis 31.08.2023 öffentlich aus.
Die Änderung umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Ziel der 3. Änderung des Flächennutzungsplans ist einerseits die Digitalisierung einschließlich seiner rechtswirksamen Änderungen sowie die Berichtigungen von Darstellungen auf der Grundlage rechtskräftiger Bebauungspläne der Innenentwicklung § 13a BauGB und Satzungen gemäß § 34 BauGB.
Stellungnahme:  Die Gemeinde Dietramszell hat Kenntnis vom Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans i. d. F. vom 18.07.2023, sowie der dazugehörigen Begründung und des Umweltberichts jeweils i. d. F. vom 06.07.2023 des Marktes Holzkirchen. Die Gemeinde Dietramszell ist in ihren Belangen nicht berührt und erhebt keine Einwände gegen die Planung. 


Markt Holzkirchen: Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB, i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 3. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 99 Bereich zwischen Heigenkamer Straße/ Am Ladehof

Die Planunterlagen zur oben genannten Bauleitplanung liegen in der Zeit vom 07.08.2023 bis 18.09.2023 öffentlich aus. 
Der Planungsentwurf wurde nochmals geändert und vom Marktgemeinderat am 18.07.2023 gebilligt und eine erneute öffentliche Auslegung beschlosssen. Ziel der Planung ist nach wie vor die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnquatier. 
Stellungnahme: Die Gemeinde Dietramszell hat Kenntnis von der Durchführung der erneuten Beteiligung der Behörden und sonsigen Trägern öffentlicher belange gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 3. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 99 für ein Gebiet an der Heigenkamer Straße/ Am adehof des Marktes Holzkirchen und den dazugehörigen Planunterlagen. Die Gemeinde Dietramszell ist in ihrene Belangen weiterhin nicht berührt und erhebt keine Einwände gegen die Planung. 

Gemeinde Egling: Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Die Planunterlagen zur oben genannten Bauleitplanung liegen in der Zeit vom 04.08.2023 bis 15.09.2023 öffentlich aus.
Der Bebauungsplan „Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Egling“ in der Fassung vom 05.11.2019 wurde aufgrund Normenkontrollverfahren vom Verwaltungsgerichthof München als unwirksam erklärt. Im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB wurde die Planung überarbeitet und vom Gemeinderat gebilligt und die Auslegung beschlossen. Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes hat u.a. das Ziel, die bisher gültigen Planungsstände zu einer gültigen Planfassung zusammenzufassen. Des Weiteren sollen im Zuge der Überarbeitung vorhandene Nachverdichtungspotentiale maßvoll genutzt werden. Hierdurch sollen erforderliche Betriebserweiterungen, die auf Basis der aktuellen Festsetzungen nicht realisierbar wären, ermöglicht werden. Im Übrigen wurden die Immissionsfachlichen Festsetzungen überarbeitet. Die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten werden überarbeitet und unter Berücksichtigung der städtebaulichen Ziele und Erfordernisse angepasst. Insofern wird mit dem Neuaufstellung § 1a Abs. 2 BauGB Rechnung getragen, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, indem der Nachverdichtung der Vorrang vor der ausschließlichen Neuausweisung von Bauflächen an anderer Stelle eingeräumt wird. Gleichfalls soll den Gewerbetreibenden eine größere gestalterische Freiheit unter Wahrung der städtebaulichen Ordnung ermöglicht werden.
Stellungnahme: Die Gemeinde Dietramszell hat Kentniss von den Planunterlagen zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Egling“i. d. F. v. 25.07.2023 der Gemeinde Egling.Die Gemeinde Dietramszell ist in ihren Belangen nicht berührt und erhebt keine Einwände gegen die Planung. 

Datenstand vom 12.12.2024 15:45 Uhr