Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit Gewerbe- und Wohnnutzung, Fl.Nr. 123/1 Gemarkung Föggenbeuern, Föggenbeuern 8, Baumann Rosmarie Katharina


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö beschließend 4.3

Sachverhalt Gemeindeblatt

Geplant ist die Erweiterung eines Wohngebäudes durch einen Anbau für Wohnen und Gewerbe. Weiter ist der Ausbau des Dachgeschosses und die Errichtung eines Zwechgiebels auf dem Bestandsgebäude geplant. Zur Unterbringung der Fahrzeuge sollen eine Garage und ein Carport sowie diverse offene Stellplätze errichtet werden. 

Beschluss 1

Der Bauausschuss hat Kenntnis vom vorliegenden Bauantrag und erteilt das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich der weiteren Beschlüsse bezüglich der Gestaltung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Abweichung von § 3 Abs. 1 OGS und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur geplanten Grundrissform. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Abweichung von § 4 Abs. 1 OGS und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur nicht durchgehenden Traufe auf der Ostseite. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Abweichung von § 4 Abs. 2 OGS und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur unterschiedlichen Fenstergestaltung zwischen Bestand und Anbau.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

Beschluss 5

Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Abweichung von § 5 Abs. 2 OGS und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem geplanten Lichthof auf der Nordseite des Gebäudes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 5

Beschluss 6

Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Abweichung von § 6 Abs. 4 OGS und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung der Garage und des Carports ohne Dachüberstände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 7

Beschluss 7

Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Abweichung von § 7 Abs. 4 und 5 OGS und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Einbau der Dachfenster auf der Ostseite auf unterschiedlichen Höhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Beschluss 8

Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Abweichung von § 7 Abs. 6 OGS und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Positionierung des Zwerchgiebels ohne Einhaltung des Mindestabstands von ¼ der Hauslänge von der giebelseitigen Gebäudeecke.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 9

Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Abweichung von § 9 Abs. 1 OGS und erteilt das gemeindiche Einvernehmen zum Einbau der Fenstertüre mit Giebeldreieck im Zwerchgiebel sowie der Fensterbänder.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Beschluss 10

Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Abweichung von § 9 Abs. 3 OGS und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Anordnung der Fenster ohne Einhaltung von senkrechten Fluchten auf der Nord- und Westseite.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 5

Beschluss 11

Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Abweichung von § 5 Abs. 3 Stellplatz- und Garagensatzung und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Unterschreitung des Mindestabstands von 1,0 m vor offenen Stellplätzen entlang der Erschließungsstraße Fl.Nr. 122 Gem. Föggenbeuern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

Beschluss 12

Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Abweichung von § 5 Abs. 5 Stellplatz- und Garagensatzung sowie § 2 Abs. 1 GaStellV und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Unterschreitung der gesetzlichen Stauräume von 3,00 m vor der Garage und dem Carport. Bezüglich der Sicht auf die öffentlichen Verkehrsfläche bestehen seitens des Bauausschusses keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 7

Beschluss 13

Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Abweichung von § 5 Abs. 7 Stellplatz- und Garagensatzung und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Überschreitung der maximalen Zufahrtsbreite von 6,00 m, zur Anlage einer zusätzlichen Zufahrt für die Längsparker sowie die Überschreitung der zulässigen Anzahl an Senkrechtparkern pro Baugrundstück. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 6

Datenstand vom 12.12.2024 15:45 Uhr