Stadt Geretsried: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 124 B für das Wohngebiet an der Banater Straße - Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2. i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
Die Stadt Geretsried hat in der Sitzung des Stadtrates am 19.07.2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124 B gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und gemäß § 10 Abs. 3 BauGB und § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 08.10.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Gegen den Bebauungsplan ist ein Normenkontrollverfahren eingeleitet worden, mit dem Fehler bei den Beteiligungsverfahren geltend gemacht worden sind. Aufgrund von Anpassungen des Vorhaben- und Erschließungsplans und damit verbundenen Änderungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und zur Vermeidung von Verfahrensfehlern hat der Stadtrat am 28.02.2023 erneut die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB beschlossen. Im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.
Beschluss
Der Bauausschuss der Gemeinde Dietramszell hat Kenntnis von den aktualisierten Entwürfen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124 B für das Wohngebiet an der Banater Straße i. d. F. vom 15.05.2023 und die aktualisierten Vorhaben- und Erschließungspläne i. d. F. vom 15.05.2023. Die Gemeinde Dietramszell ist in ihren Belangen nicht berührt und erhebt keine Einwände gegen die Planung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.12.2024 15:45 Uhr