Gemeinde Egling: Bebauungsplan Nr. 49 "Keltenstraße, Gemarkung Neufahrn" - Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö beschließend 5.2

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Gemeinderat der Gemeinde Egling hat in seiner Sitzung am 22.03.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Keltenstraße, Gemarkung Neufahrn“ beschlossen. Das Planverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Die Aufstellung findet im Parallelverfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes statt. Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteiles Neufahrn, westlich der Keltenstraße. Ziel der Planung ist es, den derzeit unbeplanten Außenbereich planungsrechtlich als Mischgebiet und Wohnbaufläche zu sichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. In der Sitzung vom 19.09.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Keltenstraße, Gemarkung Neufahrn“ gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) bestimmt.

Beschluss

Der Bauausschuss hat Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplan Nr. 49 „Keltenstraße, Gemarkung Neufahrn“ i. d. F. v. 20.06.2023 mit Begründung und Umweltbericht. Die Gemeinde Dietramszell ist in ihren Belangen nicht berührt und erhebt keine Einwände gegen die Planung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2024 16:26 Uhr