Markt Holzkirchen: Bebauungsplan Nr. 150 für ein Gebiet zwischen Baumgartnerstraße, Holzstraße und Tölzer Straße in Holzkirchen - Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
Der Marktgemeinderat Holzkirchen hat am 16.07.2019 beschlossen, für das Eingangs genannte Gebiet den Bebauungsplan Nr. 150 aufzustellen. Mit dem vom Marktgemeinderat am 28.03.2023 gebilligten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 150 mit Begründung fand in der Zeit vom 21.04.2023 bis 23.05.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden statt. Die Mehrheit der Einwände aus der Öffentlichkeit bezog sich auf die Themen Mobilität und Verkehr, Immissionsschutz und bauliche Dichte / Abstandsflächen. Aus diesem Grund wurde hierfür das Abwägungsergebnis thematisch zusammengefasst und als jeweils eigenes Dokument eingestellt.
Der überarbeitete Planentwurf wurde vom Marktgemeinderat in der Sitzung am 18.07.2023 gebilligt. Mit diesem Entwurf findet nun das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 25.09.2023 bis 25.10.2023 statt. Gleichzeitig besteht für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, ihre Stellungnahme bis zum 25.10.2023 abzugeben.
Beschluss
Der Bauausschuss hat Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplan Nr. 150 „Wohnen zwischen Tölzer Straße und Baumgartnerstraße“ i. d. F. v. 21.09.2023 mit Begründung und Umweltbericht. Die Gemeinde Dietramszell ist in ihren Belangen nicht berührt und erhebt keine Einwände gegen die Planung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.12.2024 16:26 Uhr