Entwicklungssatzung Humbach - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2 BauGB und der Behörden nach §4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf der Enticklungssatzung Humbach in der Fassung vom 04.04.2023 und beschließt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind gem. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.
Diskussionsverlauf
MGR´in Disl merkt an, dass in der Begründung auf Seite 3, letzter Absatz, statt der Feuerwehr Dietramszell die Feuerwehr Föggenbeuern einzutragen ist.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom ersten Planentwurf der Entwicklungssatzung in der Fassung vom 04.04.2023.
2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf in der Fassung vom 04.04.2023 und beschließt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind gem. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.05.2023 10:50 Uhr