23. Änderungs des Flächennutzungsplans im Bereich Humbach - Abwägungsbeschlüsse und Feststellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 04.04.2023hat der Gemeinderat die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen in der Fassung vom 04.04.2023 beschlossen.
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 04.05.2023 bis 14.06.2023 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt:
einsehbar.
Beschluss
- Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB i. V. m §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
- Der Gemeinderat stellt die 23. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der vorgelegten Fassung vom 04.07.2023 fest.
- Die Verwaltung wird beauftragt die 23. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 04.07.2023 mit Begründung und Umweltbericht dem Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
- Vorbehaltlich der Genehmigungserteilung, wird die Verwaltung beauftragt die Genehmigung der 23. Änderungs des Flächennutzungsplans im Bereich Humbach ortsüblich bekannt zu machen. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Bekanntmachung wirksam (§ 6 Abs. 5 BauGB)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Wimmer war kurzzeitig nicht im Raum.
Datenstand vom 08.01.2025 14:51 Uhr