Entwicklungssatzung Humbach - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 04.04.2023 hat der Gemeinderat die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen in der Fassung vom 04.04.2023 beschlossen.
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 04.05.2023 bis 14.06.2023 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt:
einsehbar.
Beschluss
- Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB i. V. m §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
- Der Gemeinderat beschließt die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gefertigte und gemäß Abwägungsbeschlüssen redaktionell ergänzte Entwicklungssatzung Humbach in der Fassung vom 04.07.2023 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung
- Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu machen. Die Entwicklungssatzung Humbach tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.01.2025 14:51 Uhr