Entwicklungssatzung Humbach - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 04.07.2023 ö beratend 7

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 04.04.2023 hat der Gemeinderat die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen in der Fassung vom 04.04.2023 beschlossen.
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 04.05.2023 bis 14.06.2023 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt: 
Die einzelnen Abwägungsbeschlüsse sind unter https://ris.komuna.net/dietramszell 
einsehbar. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB i. V. m §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt. 

  1. Der Gemeinderat beschließt die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gefertigte und gemäß Abwägungsbeschlüssen redaktionell ergänzte Entwicklungssatzung Humbach in der Fassung vom 04.07.2023 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu machen. Die Entwicklungssatzung Humbach tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2025 14:51 Uhr