1. Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuer vom 15.12.2022
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 05.09.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) | Sitzung des Gemeinderates | 05.09.2023 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Beschluss
1. Satzung der Gemeinde Dietramszell
Zur Änderung der Zweitwohnungssteuer
(Zweitwohnungssteuersatzung – ZwStS-)
vom 05.09.2023Aufgrund des Art. 22 Absatz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und des Art 3 Absatz 1 des Bayerischen Kommunalabgabengesetz erlässt die Gemeinde Dietramszell folgende Satzung:
§ 1
Die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Dietramszell (ZwStS) vom 15.12.2022 wird wie folgt geändert:
§ 2 erhält folgende Fassung:
§ 2 Steuergegenstand
(2) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder schlafen benutzt werden kann.§ 2
Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 Kraft.
Gemeinde Dietramszell
Dietramszell, den
Josef HauserErster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Wimmer war kurzzeitig nicht im Raum.