1. Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuer vom 15.12.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.09.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt Gemeindeblatt

Mit Beschluss vom 13.12.2022 wurde die Einführung der Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2023 beschlossen. In der derzeit gültigen Zweitwohnungssteuersatzung ist im § 2 / II die Zweitwohnung definiert:
Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung im Gemeindegebiet erfasst ist und die eine Person, die in einem anderen Gebäude oder Gemeindebereich Ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.
Daraus ergibt sich, wenn eine Person im Bundesgebiet gar keine Hauptwohnung hat oder die Zweitwohnung in unserer Gemeinde nicht angemeldet hat, kann sie nach der derzeitigen Satzung nicht veranlagt werden. Deshalb können diese Fälle nach derzeitigem Stand der Satzung nicht zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer herangezogen werden.
Somit muss die Satzung geändert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende 1. Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuer:


1. Satzung der Gemeinde Dietramszell

Zur Änderung der Zweitwohnungssteuer
(Zweitwohnungssteuersatzung – ZwStS-)
vom 05.09.2023

Aufgrund des Art. 22 Absatz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und des Art 3 Absatz 1 des Bayerischen Kommunalabgabengesetz erlässt die Gemeinde Dietramszell folgende Satzung:


§ 1

Die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Dietramszell (ZwStS) vom 15.12.2022 wird wie folgt geändert:


§ 2 erhält folgende Fassung:

§ 2 Steuergegenstand


(1) Zweitwohnung ist jede Wohnung in der Gemeinde Dietramszell, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat. Die vorübergehende Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur Überlassung an Dritte, steht der Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen. Als Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. 
(2) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder schlafen benutzt werden kann.







§ 2


Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 Kraft.

Gemeinde Dietramszell

Dietramszell, den




Josef Hauser

Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Wimmer war kurzzeitig nicht im Raum.

Datenstand vom 08.01.2025 15:00 Uhr