1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes. Bei einer Änderung ist grundsätzlich der Erlass einer Nachtragshaussatzung erforderlich (Art. 68 Abs. 2 Nr. 4 GO). Die Mehrausgaben bei einzelnen Bereichen sind durch den Deckungskreis 1 (Personalausgaben) gedeckt bzw. wurde bei der Haushaltsaufstellung 2023 bereits eine tarifliche Steigerung von pauschal 5 % berücksichtigt. Die tarifliche Steigerung tritt nun aber erst 2024 in Kraft, sodass der stattdessen zu zahlende Inflationsausgleich dagegen bei den meisten Stellen geringer als 5 % ausfällt und es zu keinen Überschreitungen kommen sollte.
Da lediglich eine Änderung des Stellenplanes erforderlich ist, wurde auf die Vorberatung im Finanzausschuss verzichtet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende
Nachtragshaushaltssatzung
der GEMEINDE Dietramszell - Landkreis Bad Tölz –
Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund Art. 68 Absatz 1 i. V. m. den Art. 63 ff. GO erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell folgende Nachtragshaushaltssatzung
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Dietramszell, ……………………
Josef Hauser
Erster Bürgermeister
Nachrichtlicher Hinweis
Folgende Paragrafen der Haushaltssatzung bleiben unverändert:
§ 1 Festsetzung der Einnahmen und Ausgaben
§ 2 Kreditaufnahmen
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
§ 4 Steuersätze (Hebesätze)
§ 5 Höchstbetrag der Kassenkredite
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.01.2025 15:00 Uhr