Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Schönegg, Münchner Straße - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägung und Beschlussvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung und Beschlussvorschlag behandelt.
2. Der Gemeinderat beschließt die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gefertigte und gemäß Abwägungsbeschlüssen geänderte Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Schönegg, Münchener Straße“ in der Fassung vom 12.09.2023 als Satzung. Das Fassungsdatum wird redaktionell auf den 05.09.2023 geändert
3. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu machen. Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Schönegg, Münchener Straße“ in der Fassung vom 12.09.2023, redaktionell geändert auf den 05.09.2023, tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.01.2025 15:00 Uhr