Bebauungsplan Baiernrain Nr. 4 "Gewerbegebiet Am Schmiedberg" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.09.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 25.03.2014 und am 06.07.2021 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 4 „Gewerbegebiet am Schmiedberg“ beschlossen. Ziel ist die Förderung ortsansässiger Betriebe und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Vorhaben zu schaffen. Zum einem soll eine Betriebserweiterung ermöglicht werden und zum anderem die Schaffung eines neuen Betriebsstandortes.
Das mit der Durchführung beauftragte Planungsbüro Äußerer Wirtschaftsraum München hat nun einen ersten Vorentwurf in der Fassung vom 12.09.2023 zur Abstimmung im Gemeinderat vorgelegt.  

Beschluss 1

Antrag MGR Kanzler:
Der Gemeinderat beauftragt den Ersten BGM vor der weiteren Behandlung dieses Tagesordnungspunktes in Grundstücksverhandlungen mit den beiden Eigentümern zu treten. Dabei soll festgestellt werden ob diese bereit sind, ca. 25 Prozent ihrer jeweiligen Entwicklungsfläche an die Gemeinde zur Weitergabe an einheimische Gewerbetriebe zu veräußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 15

Beschluss 2

Antrag MGR Pertold:
Es soll überprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, dass der Gemeinde bei einem eventuellen Verkauf, ein Vorkaufsrecht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens grundbuchrechtlich zugesichert wird.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 11

Beschluss 3

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4 „Gewerbegebiet Am Schmiedberg“ in der Fassung vom 12.09.2023. Das Fassungsdatum wird redaktionell auf den 05.09.2023 geändert

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Vorentwurf in der Fassung vom 12.09.2023, redaktionell geändert auf den 05.09.2023, und beschließt die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Beide Verfahrensschritte sollen zeitgleich durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben und die weiteren Schritte vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2025 15:00 Uhr