19. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.09.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 06.07.2021 hat der Gemeinderat die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Baiernrain Am Schmiedberg beschlossen. Das Verfahren ist im Regelverfahren durchzuführen und soll parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 4 „Gewerbegebiet am Schmiedberg“ erfolgen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans wird das Ziel verfolgt ortsansässige Betriebe zu fördern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Vorhaben zu schaffen. 
Das mit der Durchführung beauftragte Planungsbüro Äußerer Wirtschaftsraum München hat nun einen ersten Vorentwurf in der Fassung vom 12.09.2023 zur Abstimmung im Gemeinderat vorgelegt. 

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Baiernrain Am Schmiedberg in der Fassung vom 12.09.2023. Das Fassungsdatum wird redaktionell auf den 05.09.2023 geändert.

2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Vorentwurf in der Fassung vom 12.09.2023, redaktionell geändert auf den 05.09.2023, und beschließt die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Beide Verfahrensschritte sollen zeitgleich durchgeführt werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben und die weiteren Schritte vorzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2025 15:00 Uhr