Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", 9. Änderung und 26. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Schönegg, Rieder Straße - Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 12.02.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell die 9. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ beschlossen. Ziel der Änderung ist die Schaffung eines Baugebiets auf Fl.-Nr. 1049 Gemarkung Dietramszell zum Zweck der Wohnbebauung. Das Verfahren sollte nach § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ durchgeführt werden. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Dietramszell wäre in dem betroffenen Bereich im Nachhinein zu berichtigen. Aufgrund der Unwirksamkeit des § 13b BauGB ist das Bauleitverfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 Schönegg in das Regelverfahren zu überführen und der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt erneut die 9. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“. Das Verfahren ist im Regelverfahren durchzuführen.
2. Der Gemeinderat beschließt die 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Schönegg, Rieder Straße. Die Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans sind im Parallelverfahren durchzuführen.
3. Der Gemeinderat beauftragt den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum mit der Durchführung der Planung zur 9. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell „Schönegg Nordost“ und der 26. Änderung des Flächennutzungsplans.
4. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Bachmeier hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Datenstand vom 08.01.2025 15:00 Uhr