Bebauungsplan Dietramszell Nr. 11 "Obermühltal", 1. Änderung - Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.09.2023 ö beschließend 12

Beschluss 1

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Obermühltal“ in der Fassung vom 22.08.2023 und beschließt alle relevanten Änderungen (ohne Antrag Eigentümer Flurnummer 227/7) am Bebauungsplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Antrag MGR Gröbmaier:
Dem Antraggesuch des Eigentümers der Flurnummer 227/7 wird zugestimmt, mit der Abweichung, dass je Doppelhaushälfte und Einzelhäuser des Bebauungsplangebietes zwei Wohneinheiten,  errichtet werden dürfen, sofern die erforderlichen Stellplätze satzungskonform nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt den erneuten Aufstellungsbeschluss und den Vorentwurf in der Fassung vom 22.08.2023 an das Kreisbauamt zu übersenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2025 15:00 Uhr