Bebauungsplan Ascholding Nr. 13 "Nahversorgung und Soziale EInrichtungen", 2. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 04.07.2023 hat der Gemeinderat die 2. Änderung des Bebauungsplans Ascholding Nr. 13 „Nahversorgung und soziale Einrichtungen“ beschlossen.
Das mit der Durchführung des Verfahrens beauftragte Planungsbüro Äußerer Wirtschaftsraum München legt nun einen ersten Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Ascholding Nr. 13 „Nahversorgung und soziale Einrichtungen“ in der Fassung vom 12.09.2023, redaktionell zu ändern auf den 05.09.2023, zur Beratung und Abstimmung im Gemeinderat vor.
Wesentlicher Kernpunkt der Änderung ist die zulässige Nutzung im Sondergebiet 2 zu erweitern. Im untergeordneten Ausmaß sollen Verkaufsflächen zugelassen werden.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom ersten Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Ascholding Nr. 13 „Nahversorgung und soziale Einrichtungen“ in der Fassung vom 12.09.2023, das Fassungsdatum wird redaktionell auf den 05.09.2023 geändert.
2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf in der Fassung vom 12.09.2023, redaktionell zu ändern auf den 05.09.2023, und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.01.2025 15:00 Uhr