Bebauungsplan Baiernrain Nr. 3 "Sportgelände Baiernrain", 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.09.2023 ö beschließend 15

Sachverhalt Gemeindeblatt

Am 28.08.2023 ist bei der Gemeinde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 3 „Sportgelände Baiernrain“ vom Sportverein Baiernrain – Linden e.V., vertreten durch Frau Blank, eingegangen. Eigentümer der Sportanlage ist die Gemeinde Dietramszell. Beantragt wird vom Sportverein Baiernrain – Linden und dem Schützenverein Baiernrain die Erweiterung des Sportheims. Geplant wäre ein Anbau an der östlichen Seite des bestehenden Gebäudes mit einer Größe von ca. 6,50 m x 13,03 m. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Antrag des Sportvereins Baiernrain – Linden e.V. auf Änderung des Bebauungsplans. Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 3 „Sportgelände Baiernrain“. Das Verfahren ist im Regelverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass die Kosten des Bauleitverfahrens zu einer Hälfte von der Gemeinde und zur anderen Hälfte vom Sportverein Baiernrain – Linden e.V. getragen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung ein Angebot für die Planleistungen beim Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München einzuholen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2025 15:00 Uhr