Bebauungsplan Linden Nr. 1 "Linden Süd", 3. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
Die vorliegende Bebauungsplanänderung umfasst drei Änderungsbereiche. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 54/7, 54/8, 54/9, 85/2, 89/6, 426/5, 444/0 sowie einen Teilbereich der Fl.-Nr. 438 jeweils Gemarkung Linden, auf einer Fläche von insgesamt etwa 0,45 ha. Die gemeindeeigenen Grundstücke grenzen an den Geltungsbereich des BPL Linden Nr. 1 „Linden Süd“, da für das nördliche Grundstück derzeit kein Baurecht besteht, ist die Einbeziehung in den Geltungsbereich erforderlich. Die weiteren Flurstücke sollen im Sinne des Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ Nachverdichtungsmöglichkeiten (Bauräume erweitern, zusätzlicher Bauraum) geschaffen werden.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Vorentwurf zum Bebauungsplan Linden Nr. 1 „Linden Süd“, 3. Änderung in der Fassung vom 10.10.2023
2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Vorentwurf in der Fassung vom 10.10.2023 und beschließt die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Beide Verfahrensschritte sollen zeitgleich durchgeführt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben und die weiteren Schritte vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.01.2025 15:09 Uhr