Bebauungsplan Ascholding Nr. 9 "Isarstraße", 2. Änderung - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2023 ö beschließend 4.4

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 04. April 2023 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan Ascholding Nr. 9 „Isarstraße“, 2. Änderung in der Fassung vom 04.04.2023 vom Gemeinderat gebilligt und die Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen beschlossen.
Gem. § 4 a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 04.05.2023 bis 14.06.2023 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. 

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.

2. Der Gemeinderat beschließt die vom Büro Beham Architekten gefertigten und gemäß Abwägungsbeschlüssen geänderten Bebauungsplan Ascholding Nr. 9 „Isarstraße“, 2. Änderung mit Begründung in der Fassung vom 07.11.2023 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung. 

3. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu machen. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Ascholding Nr. 9 „Isarstraße“ mit Begründung in der Fassung vom 07.11.2023 tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB) 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2025 15:30 Uhr