Bebauungsplan Ascholding Nr. 13 "Nahversorgung und soziale Einrichtungen", 2. Änderung - Abwägungsbeschlüse und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 05. September 2023 hat der Gemeinderat den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Ascholding Nr. 13 „Nahversorgung und soziale Einrichtungen“ in der Fassung vom 05.09.2023 gebilligt und die Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen beschlossen.
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 14.09.2023 bis 16.10.2023 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
2. Der Gemeinderat beschließt die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gefertigte und gemäß Abwägungsbeschlüssen behandelte 2. Änderung des Bebauungsplans Ascholding Nr. 13 „Nahversorgung und soziale Einrichtungen“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung. Das Fassungsdatum wird redaktionell auf den 07.11.2023 geändert.
3. Die Veraltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu machen. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Ascholding Nr. 13 „Nahversorgung und soziale Einrichtungen“, Fassungsdatum redaktionell geändert auf den 07.11.2023, tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.01.2025 15:30 Uhr