2. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2023 ö 8

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes. Bei einer Änderung ist grundsätzlich der Erlass einer Nachtragshaussatzung erforderlich (Art. 68 Abs. 2 Nr. 4 GO). Die Mehrausgaben bei einzelnen Bereichen sind durch den Deckungskreis 1 (Personalausgaben) gedeckt. 
Da lediglich eine Änderung des Stellenplanes der Beamten erforderlich ist, wurde auf die Vorberatung im Finanzausschuss verzichtet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende
 2. Nachtragshaushaltssatzung
der GEMEINDE Dietramszell - Landkreis Bad Tölz – 
Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund Art. 68 Absatz 1 i. V. m. den Art. 63 ff. GO erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell folgende Nachtragshaushaltssatzung

§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
                                       
Dietramszell, ……………………

Josef Hauser
Erster Bürgermeister



Nachrichtlicher Hinweis
Folgende Paragrafen der Haushaltssatzung bleiben unverändert:
§ 1        Festsetzung der Einnahmen und Ausgaben
§ 2        Kreditaufnahmen
§ 3        Verpflichtungsermächtigungen
§ 4        Steuersätze (Hebesätze)
§ 5        Höchstbetrag der Kassenkredite

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2025 15:30 Uhr