2. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes. Bei einer Änderung ist grundsätzlich der Erlass einer Nachtragshaussatzung erforderlich (Art. 68 Abs. 2 Nr. 4 GO). Die Mehrausgaben bei einzelnen Bereichen sind durch den Deckungskreis 1 (Personalausgaben) gedeckt.
Da lediglich eine Änderung des Stellenplanes der Beamten erforderlich ist, wurde auf die Vorberatung im Finanzausschuss verzichtet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende
2. Nachtragshaushaltssatzung
der GEMEINDE Dietramszell - Landkreis Bad Tölz –
Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund Art. 68 Absatz 1 i. V. m. den Art. 63 ff. GO erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell folgende Nachtragshaushaltssatzung
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Dietramszell, ……………………
Josef Hauser
Erster Bürgermeister
Nachrichtlicher Hinweis
Folgende Paragrafen der Haushaltssatzung bleiben unverändert:
§ 1 Festsetzung der Einnahmen und Ausgaben
§ 2 Kreditaufnahmen
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
§ 4 Steuersätze (Hebesätze)
§ 5 Höchstbetrag der Kassenkredite
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.01.2025 15:30 Uhr