BPL Baiernrain Nr. 4 "Gewerbegebiet Am Schmiedberg" - Städtebaulicher Vertrag zur einmaligen Ertüchtigung der Erschließungsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 07.01.2025 ö beschließend 6.1

Diskussionsverlauf

GR Häsch hat mit Mail vom 03.01.2025 folgende Frage an die Verwaltung gerichtet: Darf ein Miteigentümer eines Eigentümerweges diesen ohne die Zustimmung der anderen Anteilseigner ausbauen? Falls ja, unter welchen Voraussetzungen? Laut Frau Singer vom Landratsamt, richtet sich die Frage zum Eigentümerweg ausschließlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und somit Privatrecht, so der Erste Bürgemeister.
 

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von dem Erschließungsvertrag nach  § 11 Abs. 1, Satz  2 Nr. 1 BauGB zwischen der Firma Huber Linden OHG und der Gemeinde Dietramszell und stimmt diesem vollinhaltlich zu.  In dem Vertrag ist geregelt, dass die Firma Huber den Eigentümerweg  Am Schmiedberg, Flur-Nr. 164 Gemarkung Baiernrain auf Grundlage der Baugrunduntersuchung der Fa. GHB Consult GmbH vom 03.06.2022, gem. Punkt 4.1 Verkehrsflächenaufbau,  auf ihre Kosten ertüchtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2025 10:34 Uhr