Erlass einer Verordnung für ein Verbot von Mährobotern zu Nachtzeiten zum Schutz der Igel


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt Gemeindeblatt

GR Prömmer stellt mit Schreiben vom 27.02.2025 fogenden Antrag:
Antrag: 
Der Gemeinderat möge beschließen:
In der Gemeinde Dietrmaszell gilt ein generelles Mähverbot für Mähroboter in den Monaten März bis Oktober und in den Zeiten von 18 Uhr bis 8 Uhr. Dies wird in einer gemeindlichen Verordnung festgelgt.

Begründung: 
Igel stehen auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion.  Ihre Population ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Eine der Hauptursachen sind der zunehmende Einsatz von Mährobotern in den Abend- und Nachtstunden. Die Igel haben keinen ausgeprägten Fluchtinstinkt und rolgen sich bei Gefahr zusammen, dehsalb sind sie für Verletzungen durch Mähroboter besonders anfällig, für junge Igel endet diese Begegnung in der Regel tödlich.

Auf den beiliegenden Antrag wird verwiesen. 


Stellungnahme der Verwaltung:

Zuständig für den Erlass einer solchen Verordnung wäre die Untere Naturschutzbehörde und somit  das Landratsamt.
Eine Rückfrage bei beim LRA Bad Tölz – Wolfratshausen ergab, dass es zum Erlasse ener entsprechenden Verordnung an einer Rechtsgrundlage fehlt. Die Gemeinde Feldkirchen hat den Erlass einer solchen Verordnung beim Landratsamt München ebenfalls prüfen lassen. Die Untere Natuschutzbehörde am Landratsamt München hat einen Erlass ebenso aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage abgelehnt.

Im Jahr 2024 gab es dazu auch eine Anfrage im Bayerischen Landtag. Hier ein Auszug davon:

7.2 Ist ein Nachtfahrverbot von Mährobotern zum Schutz von Igeln geplant?
7.3 Können beispielsweise verpflichtende Hinweise auf Freischneider und Mähroboter angebracht werden, dass man bei der Verwendung auf Igel achten soll?
8.1 Welche Maßnahmen zur Bildung über Igel und den Igelschutz werden von der Staatsregierung unterstützt? 

Die Fragen 7.1 bis 7.3 sowie 8.1 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Die Staatsregierung setzt darauf, die Bevölkerung hinsichtlich einer naturnahen Gartengestaltung im Allgemeinen und hinsichtlich des Igelschutzes beim Einsatz von elektrischen Gartengeräten im Speziellen zu sensibilisieren. So wirbt das Bayerische Artenschutzzentrum mit der Kampagne „Artenvielfalt“ bei Garten- und Balkonbesitzerinnen und -besitzern dafür, dass sie ihre Wohnumfelder naturnäher gestalten und so die heimische Artenvielfalt unterstützen. Das Bayerische Artenschutzzentrum hat im Rahmen dieser Kampagne in Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau auch einen Infoflyer „Igel im Garten“ erstellt. Außerdem weist das StMUV auch explizit in der Broschüre „Blühpakt Bayern – Gemeinsam für mehr Artenvielfalt“ auf mögliche Gefährdungen von Kleintieren durch Mähroboter hin. Die Informationen richten sich dabei sowohl an die allgemeine Bevölkerung als auch an spezielle Zielgruppen wie Vereine oder Gemeinden. Darüber hinaus enthält § 44 Abs. 1 BNatSchG bereits entsprechende artenschutzrechtliche Verbote. 

Zuwiederhandlungen gegen das Bundesnaturschutzgesetz können mit bis zu 50.000,- € sanktioniert werden. 


Zusammfassung:
Es muss leider  festgestellt werden, dass die Gemeinde, aufgrund mangelnder Rechtsgrundlage keine entsprechende Verordnung erlassen kann. Deshalb wir vorgeschlagen, dass die Bürger regelmäßig über das Thema in der Gemeindeinfo und auf der Homepage informiert werden. 

Diskussionsverlauf

GR Prömmer stellt seinen Antrag vor. Erster BGM Hauser erklärt, dass es für den Erlaß der Verordnung keine rechtliche Grundlage gibt, da der Gesetzgeber bereits per Gesetz die Igelpopulation schützt. Die Gemeindebürger sollen jedoch über einen Artikel in der Gemeindeinfo der Gemeinde Dietramszell zu diesem Thema sensibilisiert werde. Der Gemeinderat soll aber über den Antrag abstimmen um damit ein klares Zeichen zu setzen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der Erlass einer Verordnung zum Schutz von Igeln aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage nicht möglich ist und dass die Bürger mittels Berichten in der Gemeindeinfo und über die Homepage darüber informiert werden, dass Mähroboter in den Nachtstunden zum Schutz der Igel nicht betrieben werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2025 09:01 Uhr