Bebauungsplan Fraßhausen, 3. Änderung - Einstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 09.01.2024 ö beschließend 4.3

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 11. Januar 2022 hat der Gemeinderat die 3. Änderung des Bebauungsplans Fraßhausen beschlossen, sowie die 21. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Die Änderung wurde aufgrund von 3 eingegangener Anträge von Anliegern beschlossen. Ebenfalls wurde vom Gemeinderat die großräumige Überplanung des Ortsteils beschlossen. Der Bebauungsplan Fraßhausen mit den rechtsgültigen Änderungen regelt im Wesentlichen die Gewerbenutzung im südlichen Teil des Ortsteil Fraßhausen. Aufgrund des bestehenden Gebietscharakters wurde von WipflerPlan eine Bereichsabgrenzung vorgeschlagen und zur Umsetzung der Entwicklungswünsche die Aufstellung eines weiteren Bebauungsplans mit der Bezeichnung Bebauungsplan Fraßhausen Nr. 2 „Fraßhausen Nord“ vorgeschlagen und am 10. Oktober 2023 vom Gemeinderat beschlossen. Somit ist der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Fraßhausen“ vom 11. Januar 2022 aufzuheben. Der Beschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans vom 11. Januar 2022 bleibt bestehen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt fest, dass das MGR Pertold aufgrund persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teilnehmen darf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Fraßhausen“ aufgrund der geänderten Vorgehensweise einzustellen. Der Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Fraßhausen“ vom 11. Januar 2022 gilt somit als aufgehoben. Der Beschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Fraßhausen vom 11. Januar 2022 bleibt bestehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Pertold hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 08.02.2024 11:05 Uhr