Bebauungsplan Baiernrain Nr. 4 "Gewerbegebiet Am Schmiedberg" - Erweiterung Geltungsbereich
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 05.September 2023 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans vom Planugsverband Äußerer Wirtschaftraum in der Fassung vom 05.09.2023 gebilligt und die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit beschlossen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen fand am 01. Dezember ein Behördenübergreifender Termin zur Besprechung der Stellungnahmen statt. Unter anderem hat die Immissionsschutzbehörde an dem Termin teilgenommen. In der Immissionsschutzrechtlichen Stellungnahme wird die Erstellung einer schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung empfohlen um zu prüfen ob es durch die neu hinzukommende gewerbliche Nutzung (hier Abfallbehandlungsanlage) mit den bereits vorhanden schutzwürdigen Nutzungen zu Konflikten kommen kann. Dabei wurde vom beauftragten Gutachter angeregt das bestehende Wohngebäude auf Fl.-Nr. 34/1 Gemarkung Baiernrain in den Geltungsbereich mit aufzunehmen, da die einzuhaltenden Immissionsschutzwerte für das Gewerbegebiet dann wesentlich günstiger sind.
Diskussionsverlauf
Vor der Sitzung wurde von der Familie Wanior ein offener Brief an den GR übersandt. Darin wird problematisiert, dass die derzeitige Erschließungsstraße in einem sehr schlechten Zustand ist und angeregt, dass die Gemeinde diese Straße übernehmen solle. Die Zufahrt gehört fünf Privatpersonen einer Gesellschaft und es sind 32 Eigentumsanteile. Der Gemeinderat hat zu diesem Punkt sehr kontrovers diskutiert. Aus Sicht der MGRin Disl ist das Thema der Erschließung zu diesen TOP nicht relevant. MGR Prömmer sieht aufgrund der Größe des Gebietes Probleme mit der Zufahrt. MGR Gröbmaier sieht ein rechtliches Problem in der nicht ausreichend gesicherten Straße auch hinsichtlich der Zufahrt von Feuerwehrfahrzeugen. MGR Häsch wünscht eine Erschließung, da er hier auch für die Zukunft einige Probleme sieht. MGR Pallauf sieht hier ebenfalls Schwierigkeiten, wenn wieder LKW`s auf der nicht geräumten Straße hängenbleiben. Erster Bürgermeister Josef Hauser erklärt zu den Bedenken, dass die Erschließung der Straße in diesem Tagesordnungspunkt nicht das eigentliche Thema ist, sondern es hier ausschließlich um die Aufnahme der beiden Flurnummern geht.
MGR Häsch stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, über den laut Geschäftsordnung § 27 Abs. 5 sofort abgestimmt hätte werden müssen. Es ging MGR Häsch hierbei um die Klärung, ob die Sitzungsleitung gegen § 27 Abs. 1 und 6 der Geschäftsordnung verstoßen hat. Eine Abstimmung darüber wurde vom Ersten Bürgermeister mit der Aussage: " Ich unterbreche doch jetzt nicht die Sitzung, um in die Geschäftsordnung zu schauen" nicht durchgeführt. Der Erste Bürgermeister Josef Hauser beendete danach die sehr lebhafte Diskussion.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 4 „Gewerbegebiet Am Schmiedberg“ um die Flurnummern 34/1 und 34/2 der Gemarkung Baiernrain.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Beschluss 2
Die Verwaltung wird beauftragt den entsprechenden städtebaulichen Vertrag mit den Grundstückseigentümern abzuschließen, sofern diese einen Vorteil in Form einer baulichen Erweiterung durch die Aufnahme in den Geltungsbereich erhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Datenstand vom 08.02.2024 11:05 Uhr