MGR Häsch hat in der Gemeinderatssitzung am 09.01.2024, im TOP 4.5 Öffentliche Sitzung die Frage gestellt:
Darf der Erste Bürgermeister die Besprechung zu einem TOP in eigener Zuständigkeit beenden und gegenüber einem Gemeinderatsmitglied(GRM) mit einem Platzverweis drohen?
Antwort:
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat daraufhin den Vorgang geprüft und ergänzend zu den allgemeinen Ausführungen zum Rederecht und zum Thema „Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung“ folgendes zum vorliegenden Sachverhalt mit:
Nach den Vorgaben des Art. 53 Abs. 1 GO ist der Vorsitzende berechtigt und auch verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Handhabung der Ordnung wahrzunehmen. Abweichungen vom Thema können zu einer Störung des Sitzungsablaufs führen. Durch Ermahnungen kann steuernd auf den ordnungsgemäßen Sitzungsablauf Einfluss genommen werden bevor weitere Ordnungsmaßnahmen in Frage kommen. Nach dem vorliegenden Sachverhalt hat der Sitzungsleiter die vom Thema abweichende Diskussion eingestellt und keine Wortmeldungen mehr zugelassen. Der Diskussionsverlauf geht aus der Niederschrift zur Sitzung vom 09.01.2024 hervor. Es ist nicht zu erkennen, dass die Wortmeldungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden, die zur Meinungsbildung des Gemeinderats erforderlich waren.
Grundsätzlich gilt für den Ausschluss aus einer laufenden Sitzung: Mitglieder des Gemeinderates, die die Sitzungsordnung fortgesetzt erheblich stören, können vom Vorsitzenden mit Zustimmung des Gemeinderats von der laufenden Sitzung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss eines GRM stellt eine förmliche Ordnungsmaßnahme des Vorsitzenden dar, weil dadurch in die Mitgliedschaftsrechte des GRM eingegriffen wird. Deshalb sind vor dem Ausschluss im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zunächst formlose Ordnungsmaßnahmen wie Ordnungsrufe und Wortentziehungen angebracht.
MGR Fuchs:
verweist in der Gemeinderatssitzung vom 09.01.2024 auf die Homepage der Gemeinde Dietramszell und auf die Schaltfläche Förderprogramm „Dietramszell vernetzt“ hin. Hier verbirgt sich eine Leistung welche eventuell als Repräsentationsmöglichkeit für die zwei Arbeitsgemeinschaften Energie und Umwelt sowie Baukultur, mit je einer eigenen Homepage genutzt werden könnte. Die Verwaltung soll hierfür die Kosten eruieren.
Antwort:
Die Einrichtung, die Übernahme der Daten sowie der Aufbau der Website ist kostenlos. Jedoch fallen für das Hosting der Webseite, für Lizenzgebühren und für das Sicherheitspaket aktuell insg. 499,80 Euro an. Der Förderverein entwickelt die Homepage laufend weiter. Es können jederzeit Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge vorgebracht werden. Im Bearbeitungsprogramm findet sich auch eine Anleitung. Bei Neuerungen erfolgen Mitteilungen an die Nutzer.
Bei Fragen gibt es die Möglichkeit für eine Hilfestellung per Telefon. Hier erfolgt meist ein Rückruf durch den Förderverein. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit das Anliegen per E-Mail einzureichen. Aus Erfahrung erfolgt dann meist innerhalb 1-2 Tagen eine Rückmeldung.
Tel.: 0331 550 474 00
MGR Heuschneider:
Es wird angeregt, durch das Anbringen eines Hinweisschildes die Fußgänger vor dem Klosterareal zur Nutzung des Geschichtspfades zu bewegen (TOP Sonstiges in GR-Sitzung vom 07.12.2023).
Antwort:
Die Verwaltung prüft derzeit die Umsetzung dieses Vorschlages.
MGR Raßhofer:
Im Rahmen der nächsten Verkehrsschau soll an der Kreuzung Am Ranhart/Einfahrt Kreuzbichlweg geprüft werden, ob ein Spiegel für die Verkehrsteilnehmer angebracht werden kann.
Antwort:
Dieser Vorschlag wird in der nächsten Verkehrsschau behandelt.