Bebauungsplan Dietramszell Nr. 11 "Obermühltal", 1. Änderung und Aufhebungssatzung - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 02.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 06. Februar 2024 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan Dietramszell Nr. 11 „Obermühltal“, 1. Änderung und Aufhebungssatzung in der Fassung vom 06.02.2024 vom Gemeinderat gebilligt und die Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen beschlossen. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 14.02.2024 bis 15.03.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
2. Der Gemeinderat beschließt die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gefertigten und gemäß Abwägung geänderten Planunterlagen des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 11 „Obermühltal“, 1. Änderung und Aufhebungssatzung in der Fassung vom 02.04.2024 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben. Der Bebauungsplan Dietramszell Nr. 11 „Obermühltal“, 1. Änderung und Aufhebungssatzung in der Fassung vom 02.04.2024 tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.08.2024 08:57 Uhr