Bebauungsplan Dietramszell Nr. 9 "Schönegg Nordost" - Festsetzung 3.2 Höhenkote


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö informativ 5.2

Sachverhalt Gemeindeblatt

In der GR-Sitzung am 05.03.2024 wurde der TOP 5.2. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", 9. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB behandelt. In der Diskussion kam die Frage nach der Festsetzung unter Punkt 3.2 zur Höhenkote auf. Die Verwaltung wurde beauftragt dass diese Festsetzung klar gestellt werden soll und dass ich die Höhenkote auf die Oberkante fertiger Fußboden EG bezieht. Die Höhenfestsetzung in der Bebauungsplanänderung wurde aufgrund des Geländeverlaufs bewusst so vom Planungsverband gefasst, um in der Ausführungsplanung keine Probleme zu schaffen, wenn der Fußboden doch 10 cm höher oder tiefer liegen soll. Aus städtebaulicher Sicht ist das nach Einschätzung des Planungsverbandes auch nicht relevant, da die Kubatur des Gebäudes die gleiche bleibt. 
Da in den gefassten Beschlüssen des Gemeinderats die Änderung der Festsetzung 3.2 nicht explizit mitbeschlossen wurde hat sich die Bauverwaltung in Absprache mit Herrn Bürgermeister Hauser und unter Berücksichtigung der Einschätzung des Planungsverbandes dazu entschlossen die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit den gebilligten Planunterlagen i. d. F. v. 05.03.2024 durchzuführen. Dieses Vorgehen wird vorgeschlagen um so einen Abschluss der Bebauungsplanänderung und der Flächennutzungsplanänderung vor der Sommerpause 2024 sicher zu stellen. Die Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB könnten auch wieder zurückgezogen werden, sofern der Gemeinderat die Einschätzung der Bauverwaltung nicht teilt.

Beschluss

Der GR stimmt dem vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2024 08:57 Uhr