Errichtung der 17er Kommunalpartner GmbH als Tochtergesellschaft der 17er zur künftigen Strombeschaffung für die Stromabnahmestellen der Gemeinde Dietramszell
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 02.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
Die aktuellen Stromlieferverträge mit Energie Südbayern laufen bis zum 31.12.2024. Die Stromlieferverträge wurden bis jetzt immer ausgeschrieben. Die Ausschreibung wurde hausintern gemacht. Nunmehr hat sich eine andere Möglichkeit der Strombeschaffung ergeben.
Die Gemeinde Dietramszell ist Gesellschafterin in der 17er Oberlandenergie GmbH. Die 17er Oberlandenergie GmbH ist ein Zusammenschluss der Gemeindewerke Murnau und den Stadtwerken Bad Tölz, Geretsried, Penzberg und Wolfratshausen sowie über 30 weiterer Gemeinden im Oberland in Bayern. Es besteht keine private Beteiligung. Sie sind damit eine kommunale Energieeinkaufsgemeinschaft. Sie bietet als regionaler Energieversorger Ökostrom- und Ökogasprodukte für Kommunen, Gewerbekunden und Privatkunden an. Als Sektorenauftraggeber kann die 17er Oberlandenergie GmbH vergabefrei Energie beschaffen (§ 137 Abs. 1 Ziffer 8 GWB).
Die Gemeinde Dietramszell ist öffentliche Auftraggeberin und grundsätzlich verpflichtet ihren Strombedarf bzw. Energiebedarf auszuschreiben. Eine Ausschreibungspflicht besteht nicht, wenn ein sog. Inhouse-Geschäft (§ 108 GWB) vorliegt. Grundsätzlich lässt sich eine Inhouse-Vergabe unmittelbar mit der 17er Oberlandenergie GmbH gestalten, da an dieser keine privaten Gesellschafter beteiligt sind. Einer solchen Gestaltung steht aber ggf. der „gewerbliche“ Stromumsatz der 17er Oberlandenergie GmbH mit den Gemeindewerken zum Zwecke des weiteren Stromhandels im Wege. Dieser könnte als „schädlicher“ Drittumsatz angesehen werden, der ein Inhouse-Geschäft behindert.
Aus diesem Grund soll durch die 17er Oberlandenergie GmbH eine 17er Kommunalpartner GmbH errichtet werden, damit die Beschaffung von Energie an die Kommunen in der Oberlandregion in Bayern künftig sicher ohne die Durchführung von förmlichen Vergabeverfahren erfolgen kann. Für die Errichtung der 17er Kommunalpartner GmbH ist die Zustimmung der beteiligten Gemeinden erforderlich. Die Gemeinde Dietramszell möchte in Zukunft ihren Energiebedarf für (z.B. Strom, Gas etc.) von der zu gründenden 17er Kommunalpartner GmbH beschaffen.
Diskussionsverlauf
MGR Gröbmaier erkundigt sich nach den Kosten der Gemeinde für diese Gründung. Es fallen keine Kosten an, antwortet der Erste BGM Hauser. Weiterhin wird vom Ersten Bürgermeister mitgeteilt, dass die Gemeinde Dietramszell jederzeit wieder zu dem alten Verfahren der gemeindlichen Stromversorgung zurückkehren kann, wenn sich herausstellen sollte, dass sich durch die neue Regelung doch kein besserer oder vergleichbarer Preis erzielen lässt.
Beschluss
- Der Errichtung der 17er Kommunalpartner GmbH als Tochtergesellschaft der 17er Oberlandenergie GmbH in der Rechtsform einer GmbH wird zugestimmt. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen rechtlichen Handlungen vorzunehmen. Insbesondere wird er ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der 17er Oberlandenergie GmbH der Errichtung der Tochtergesellschaft zuzustimmen.
- Die Beschaffung des zukünftigen Energiebedarfs für (z.B. Strom, Gas, etc.) von der 17er Kommunalpartner GmbH wird beschlossen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechende Lieferverträge abzuschließen und alle weiteren erforderlichen rechtlichen Handlungen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.08.2024 08:57 Uhr