In der GR-Sitzung vom 10.10.2023 wurden zu diesem Thema unter TOP 8 öff. bereits folgende Beschlüsse gefasst:
Mit anliegendem Antrag vom 17.09.2023 stellt Herr Kommandant Fabian Fiegler den Antrag auf Errichtung eines neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Dietramszell.
Das neue Gerätehaus soll in den Finanzplan der Gemeinde Dietramszell eingestellt und 2028 mit dem Bau begonnen werden damit das neue Quartier 2029 bezogen werden kann.
Durch einen gemeinsamen „Zweckbau“ mit einem neuen Bauhof für die Gemeinde Dietramszell könnten einige Anlagen gemeinsam genutzt werden und somit Kosten gespart werden.
Für den Neubau des gemeindlichen Bauhofs liegt bereits ein genehmigter Bauplan vor. Dieser Neubau ist auf dem Gelände des derzeitigen Wertstoffhofes geplant. Die dort vorhandene Fläche ist allerdings für einen gemeinsamen Zweckbau Bauhof und Feuerwehr augenscheinlich zu klein. Der Bauplan des neuen Baufhof / Wasserwerks wird in der Anlage mit übersandt.
Kosten:
Haushaltsstelle:
Verwaltungs- oder Vermögenshaushalt: Vermögenshaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: Nein, müssen eingeplant und genehmigt werden
Deckungsvorschlag:
Pflicht- oder freiwillige Aufgabe: Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt den Bauherrenwillen im Rahmen der Klausur zu erarbeiten.
Abstimmung: 16:1
Beschluss 2:
Der Gemeinderat hat Kenntnis von dem Antrag vom 17.09.2023 und beschließt das Projekt in die Finanzplanung im Rahmen der Haushaltsaufstellung aufzunehmen.
Abstimmung: 17:0
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Antrag der Gemeinderäte Michael Häsch, Ludwig Gröbmaier, Rudi Raßhofer, Thomas Bachmeier, Hans Benno Suttner und Florian Heuschneider vom 21.01.2024
Der Gemeinderat hat grundsätzlich den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses für die FFW Dietramszell beschlossen, ohne Zeit- und Finanzplan.
Wir stellen dazu folgenden Antrag:
- Im Haushalt 2024 werden 20.000 Euro für die Standortsuche und Grobplanung (Größe und Anordnung des Gebäudes) eingestellt.
- In der Finanzplanung werden für das Jahr 2025 200.000 Euro für einen evtl. Grundstücksankauf eingeplant. Nach unseren bisherigen Informationen steht dafür kein gemeindeeigenes Grundstück zur Verfügung.
- Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan und evtl. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes bis Ende 2025.
- Die Gelder für den Neubau sind in der Finanzplanung für die Jahre 2028 und 2029 einzuplanen.
Die Punkte 1 und 2 wurden im Rahmen der Haushaltsaufstellung bereits vom Gemeinderat wie vorgeschlagen beschlossen.
Zu den Punkten 3 und 4 wurden noch keine Beschlüsse gefasst. Deshalb wird der Antrag dem GR nochmals zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.