Peretshofen Mobilfunk-Immissionsgutachten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Mobilfunkmast in Steinsberg wird Ende 2026 abgeschaltet. Aus diesem Grund wird seit 2023 im Gebiet Peretshofen ein neuer Ersatzstandort gesucht. Am 24.04.2024 fand deshalb im Gasthaus Huberwirt  Peretshofen eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema und zur Vorstellung des Immissionsgutachtens statt. Hierbei wurden durch Herrn Dipl.-Ing. Hans Ulrich von dessem beauftragten Ingenieurbüro „funktechanalyse.de“ und von Herrn Christoph Huber von der Deutschen Telekom, die Standortalternativen hinsichtlich der Minimierung der Strahlenbelastung und der effizienten Versorgung aufgezeigt.
Alle in der Veranstaltung aufgezeigten Standorte sind qualitativ ähnlich gut als Alternative zum heutigen Mobilfunkmast geeignet. Bei den Messungen zur Standortsuche wurde von einem 40-Meter hohen Mast ausgegangen. Zuerst wurden die Gemeindeflächen näher geprüft und danach erfolgte die Sucherweiterung auf Privatgrund. Die Reihung der besten Standorte erfolgte durch den Betreiber, da auch er die wichtigsten Kriterien und Aspekte für die beste Mobilfunkversorgung festlegt. 
Der Mobilfunkstandort A47 ist laut der Untersuchung eine gute Orientierung und Alternative zum aktuellen Funkmast. Dieser Mast würde sich östlich im Wald von Peretshofen befinden.
Für die Weiterverfolgung des Standort A47 spricht:
       Diese Fläche ist im Eigentum der Gemeinde.
       Die Gemeinde als Verpächter der Fläche kann Einfluss auf die Vertragslaufzeit nehmen.
       Die Pachteinnahmen verbleiben bei der Gemeinde. 
       Dieser Standort ist für das Orts- und Landschaftsbild deutlich besser als  der Standort A05 bei Rampersthofen. Der Masten A05 würde frei in der Landschaft stehen. 
       Dieser Standort wurde von der Deutschen Telekom auch als sehr gut geeignet, direkt hinter dem Standort A05 bewertet.

Allerdings ist die Erschließung des Standort A47 auf der Flur-Nr. 1314, Gemarkung Manhartshofen noch nicht abschließend geklärt. Das Problem ist, dass diese Flur-Nr. an keinem öffentlichen Weg anliegt. Mit dem nördlichen Anlieger wurde diesbezüglich gesprochen und er ist grundsätzlich einverstanden die Gemeindefläche über seine Fläche zu erschließen. Es könnten jedoch Naturschutzrechtliche  Aspekte noch dagegen sprechen. 
Der Eigentümer der Flur-Nr. 1313, 1319 und 1342   kann sich einen Mobilfunkmasten auf seinen Flächen vorstellen, wenn die o.g. Erschließung nicht umgesetzt werden kann. Eine Abklärung über das beauftragte Büro Ulrich ob diese Flächen geeignet sind ergab:

  • Ein Standort auf Flur-Nr. 1313 in der Nähe des Wegs verhält sich aufgrund der vergleichsweise geringen Entfernung (einige Zig m) funktechnisch ähnlich zu A47 und A45, 
  • auf der Flur-Nr. 1319 in der Nähe des Wegs mit einigen Zig m Entfernung ähnlich zu A45.
  • Die Flur.-Nr. 1342 ist von der Höhenlage her ungeeignet. 

Somit sind auch die Fur-Nr.: 1313 und 1319  geeignet. 

Die Standorte A 46 und  A05 liegen näher  am Waldrand bzw. offen in der Landschaft und daher nicht  als zielführend zu betrachten. 
Daraus ergibt sich, dass ein Mobilfunkmasten auf den Flur-Nr. 1314 (A47), 1318 (A45) , 1313 und  1319  am besten verträglich sind. 

Beschluss

Der Gemeinderat wird beauftragt, dass der Standort  A47 auf der Gemeindlichen Flur-Nr.: 1314, Gemarkung Manhartshofen als erste Priorität weiterverfolgt wird, weil es sich dabei um ein gemeindeeigenes Grundstück handelt.
Falls zur Flur-Nr. 1314 keine Erschließung umgesetzt werden kann, werden die möglichen Standorte A45, auf der Flur-Nr. 1318 und die  Flur-Nr.  1313  und 1319, alle Gemarkung Manhartshofen weiterverfolgt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2024 15:13 Uhr