In der GR-Sitzung vom 02.04.2024 nahm der Gemeinderat, in TOP 6 nichtöffentliche Sitzung, den folgenden Sachverhalt zur Kenntnis: Das Markterkundungsverfahren zum Förderverfahren Bund Gigabit 2.0 ist am 19.09.2023 ausgelaufen. Die Rückmeldungen hierzu kamen von der Telekom Deutschland GmbH und vom EDV-Team Oberland. Aufgrund der Ergebnisse wurde am 05.10.2023 ein vorläufiger Förderantrag gestellt, welcher den Erlass des vorläufigen Zuwendungsbescheides vom 18.10.2023 über eine Summe von 15.582.000 Euro (50 % von 31.164.000 Euro) zur Folge hatte.
Die Gesamtsumme eruiert aus der Berücksichtigung von 1484 förderfähigen Adressen sowie von einer Kostenschätzung von 21.000 Euro Anschlusskosten pro Adresse.
Über das weitere Vorgehen hat uns Fa. Corwese am 28.02.2024 das beiliegende Angebot vorgelegt. Nach Beauftragung der Fa. Corwese erfolgt die Definierung des für die Ausschreibung tatsächlich herangezogenen Erschließungsgebietes.
Es wird im Anschluss eine Ausschreibung durchgeführt, nach welcher eine Angebotsbewertung und eine Gemeinderatsentscheidung für einen Netzbetreiber erfolgen soll.
Erst danach kann ein finaler Förderantrag über die tatsächlich berücksichtigten und förderfähigen Adressen beim Bund eingereicht werden.
Die Höhe der tatsächlichen Fördersumme bestätigt der dann neu erlassene endgültige Zuwendungs- bzw. Förderbescheid.
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Neuer Sachverhalt:
Die Fa. Corwese hat am 24.04.2024, für eine bessere Ausschreibungsmöglichkeit, das Gemeindegebiet in fünf Lose (Erschließungsgebiete) aufgeteilt.
Gebiet Dietramszell und Umgebung = Los 1
Gebiet Fraßhausen und Umgebung = Los 2
Gebiet Steingau und Umgebung = Los 3
Gebiet Bairawies und Umgebung = Los 4
Gebiet Ascholding und Umgebung = Los 5
Im Anhang befinden sich 3 Karten welche einmal nur die Darstellung der Lose, dann die Darstellung der Lose inkl. geplante / bestehende Infrastrukturen der Netzbetreiber (wie immer ohne Gewähr) und dann die Darstellung der Lose inkl. geplante / bestehende Infrastrukturen der Netzbetreiber und der Adressen (grün = förderfähig; rot = nicht förderfähig) enthält. Der Gemeinderat kann mit Hilfe dieser Lose, die Definierung des tatsächlich herangezogenen Erschließungsgebietes für die folgende Ausschreibung festlegen.