Beitrags- und Gebührenkalkulation für die Wasseranlage Dietramszell


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die Gemeinde betreibt die Trinkwasseranlage als kostenrechnende Einrichtung. Für die Benutzung werden Gebühren erhoben, für den Investitionsaufwand Beiträge. Die Beiträge und Gebühren wurden letztmalig für den Zeitraum vom 01.04.2021-31.03.2025 kalkuliert, d. h. zum 01.04.2025 würde der der neue Kalkulationszeitraum beginnen.
Bei der letzten überörtlichen Rechnungsprüfung  wurde u.a. folgende Feststellung getroffen:
„Die Beitrags- und Gebührensatzungen wurden in der Vergangenheit jeweils zum 01.04. in Kraft gesetzt, während lt. § 13 Abs. 1 BGS-WAS das Abrechnungsjahr gleich dem Kalenderjahr ist. Die Gebührenkalkulationen beziehen sich dann ebenfalls auf das Kalenderjahr als Kalkulationsperiode. Dagegen erfolgen die Gebührenabrechnungen nach Ablesung im Frühjahr jeden Jahres jeweils zum 01.04. Für zeitraumbezogene Leistungen dürfen nur diejenigen Kosten umgelegt werden, die auf die Leistungsperiode entfallen bzw. für die betreffende Leistungsperiode zu prognostizieren sind, für die die Gebühr erhoben bzw. kalkuliert wird. Der Kalkulationszeitraum muss sich mit dem Veranlagungszeitraum decken. Wenn auf Grundlage des Kalenderjahres kalkuliert wird, kann der Erhebungszeitraum nicht vom 01.04. eines Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres gewählt werden.“
Da eine zeitraumbezogene Aufteilung der Kosten einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Verwaltung darstellen würde, empfiehlt sich eine Umstellung des Abrechnungs- und Kalkulationszeitsraumes auf das Kalenderjahr vom 01.01.-31.12. und eine nochmalige einmalige Vergabe an ein externes Büro.
Für die Wasseranlage Dietramszell würde somit der derzeit bestehende Kalkulationszeitraum  bis zum 31.12.2025 verlängert werden. Ein vorzeitiger Abbruch des Kalkulationszeitraumes zum 31.12.2024 ist nicht möglich, da aufgrund Personalwechsels und Ausfall aller Grundlagenseminare in 2024 eine Kalkulation durch die Verwaltung nicht machbar ist. Zudem gibt es bei den externen Büros vor 2026 ebenfalls keine freien Kapazitäten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt eine Umstellung des Abrechnungs- und Kalkulationszeitraum auf das Kalenderjahr sowie eine Verlängerung des derzeitigen Zeitraumes bis zum 31.12.2025. Die neue Kalkulation umfasst dann den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2029, eine Ablesung erfolgt jeweils zum 31.12. eines Jahres.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.07.2024 13:37 Uhr