29. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Lochen, Firma Kreitmair Fl.-Nr. 1165/1, 1175/2 und Teilfläche Fl.-Nr. 1177 Gemarkung Linden - Abwägungsbeschlüsse und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö beschließend 5.2

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 04. Juni 2024 hat der Gemeinderat den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Lochen, Firma Kreitmaier Fl.-Nr. 1165/1, 1175/2 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 1177 Gemarkung Linden in der Fassung vom 04.06.2024 gebilligt und die Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen beschlossen. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 12.06.2024 bis 12.07.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsvorschläge sind über die Bauverwaltung  einsehbar.

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.

2. Der Gemeinderat stellt die 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Lochen, Firma Kreitmaier Fl.-Nr. 1165/1, 1175/2 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 1177 Gemarkung Linden mit Begründung und Umweltbericht in der vorgelegten Fassung vom 30.07.2024  fest.

3. Die Verwaltung wird beauftragt die 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Lochen, Firma Kreitmaier Fl.-Nr. 1165/1, 1175/2 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 1177 Gemarkung Linden mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 30.07.2024 dem Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Vorbehaltliche der Genehmigungserteilung wird die Verwaltung beauftragt die Genehmigung der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Lochen, Firma Kreitmaier Fl.-Nr. 1165/1, 1175/2 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 1177 Gemarkung Linden ortsüblich bekannt zu machen. Die 29. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Bekanntmachung wirksam (§ 6 Abs. 5 BauGB)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.09.2024 15:09 Uhr