28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Linden Haarstraße - Abwägungsbeschlüsse zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung + Feststellungbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.11.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
2. Der Gemeinderat stellt die 28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Linden, Haarstraße mit Begründung und Umweltbericht in der vorgelegten Fassung vom 05.11.2024 fest.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die 28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Linden, Haarstraße mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.11.2024 dem Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
4. Vorbehaltlich der Genehmigungserteilung, wird die Verwaltung beauftragt die Genehmigung der 28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Linden, Haarstraße ortsüblich bekannt zu machen. Die 28. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Bekanntmachung wirksam (§ 6 Abs. 5 BauGB)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2024 09:03 Uhr