Bebauungsplan Ascholding Nr. 8 "Mangmühle" - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Sitzung des Gemeinderates, 10.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) 01. Sitzung des Gemeinderates 10.01.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt Gemeindeblatt

Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt. 

2. Der Gemeinderat beschließt den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gefertigten Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung unter der Maßgabe, dass die beschlossenen Änderungen in die Satzung eingearbeitet werden und erhält das neue Fassungsdatum 10.01.2023.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu machen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Ascholding Nr. 8 „Mangmühle“ tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmung: 19:0 (angenommen)

Beschluss

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt. 

2. Der Gemeinderat beschließt den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gefertigten Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung unter der Maßgabe, dass die beschlossenen Änderungen in die Satzung eingearbeitet werden und erhält das neue Fassungsdatum 10.01.2023.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu machen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Ascholding Nr. 8 „Mangmühle“ tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2023 15:34 Uhr