Bebauungsplan Dietramszell Nr. 6 "Schönegg - Hochlandstraße", Aufhebung - Aufstellungsbeschluss und Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
01. Sitzung des Gemeinderates, 10.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
Um den Entwicklungswünschen im Bebauungsplangebiet nachzukommen hat die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit dem Kreisbauamt die Möglichkeit der Aufhebung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 6 geprüft.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 6 „Schönegg – Hochlandstraße“ rechtskräftig seit dem 19.10.1990 und der dazugehörigen 1. Änderung rechtskräftig seit dem 12.12.1991.
2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf in der Fassung vom 10.01.2023 und beschließt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 6 „Schönegg – Hochlandstraße“ rechtskräftig seit dem 19.10.1990 und der dazugehörigen 1. Änderung rechtskräftig seit dem 12.12.1991.
2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf in der Fassung vom 10.01.2023 und beschließt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Suttner war kurzzeitig nicht im Raum.
Datenstand vom 31.05.2023 15:34 Uhr