Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für einen Bereich am Kreuzfeld - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
01. Sitzung des Gemeinderates, 10.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
Für die Fl.-Nr. 617/4 Gem. Dietramszell ist ein Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung gestellt worden.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung Am Kreuzfeld. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 617/4 Gemarkung Dietramszell.
2. Die Verwaltung wird beauftrag beim Architektenbüro Zach ein Angebot für die Planleistungen zu erfragen und mit dem Antragsteller einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme zu schließen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben.
Abstimmung : 1:17 (abgelehnt)
Diskussionsverlauf
MGR Prömmer sieht hier kein Problem, ob eine Wohn- oder Gewerbebebauung realisiert werde. Die Satzung sollte etwas großflächiger angelegt werden und ggf. weitere Interessenten abfragen. Erster BGM Hauser entgegnet, dass es nicht Aufgabe der Verwaltung sei, die Nachbarn abzufragen. Dritter BGM Kranz und MGR Fuchs plädieren für eine ausschließliche Gewerbenutzung.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung Am Kreuzfeld. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 617/4 Gemarkung Dietramszell.
2. Die Verwaltung wird beauftrag beim Architektenbüro Zach ein Angebot für die Planleistungen zu erfragen und mit dem Antragsteller einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme zu schließen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 17
Abstimmungsbemerkung
MGR Bachmeier hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Datenstand vom 31.05.2023 15:34 Uhr