26. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Schönegg Nordost, Rieder Straße - Abwägungsbeschlüsse zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung + Feststellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 05. März 2024 hat der Gemeinderat den Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich Schönegg Nordost, Rieder Straße in der Fassung vom 05.03.2024 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 17.04.2024 bis 19.05.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsbeschlüsse sind unter https://ris.komuna.net/dietramszell
Beschluss 1
1. Der Gemeinderat stellt die persönliche Beteiligung von MGR Bachmeier fest. Er nimmt daher an der Beratung und Abstimmung des TOP nicht teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Bachmeier hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss 2
2. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
3. Der Gemeinderat stellt die 26. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Schönegg, Rieder Straße mit Begründung und Umweltbericht in der vorgelegten Fassung vom 04.06.2024 fest.
4. Die Verwaltung wird beauftragt die 26. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Schönegg, Rieder Straße mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 04.06.2024 dem Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
5. Vorbehaltlich der Genehmigungserteilung, wird die Verwaltung beauftragt die Genehmigung der 26. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Schönegg, Rieder Straße ortsüblich bekannt zu machen. Die 26. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Bekanntmachung wirksam (§ 6 Abs. 5 BauGB
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR BAchmeier hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Datenstand vom 30.08.2024 08:39 Uhr