Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", 9. Änderung - Abwägungsbeschlüsse zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung + Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2024 ö beschließend 5.3

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 05. März 2024 hat der Gemeinderat den Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ in der Fassung vom 05.03.2024 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 17.04.2024 bis 19.05.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsbeschlüsse sind unter https://ris.komuna.net/dietramszell 

Beschluss 1

1. Der Gemeinderat stellt die persönliche Beteiligung von MGR Bachmeier fest. Er nimmt daher an der Beratung und Abstimmung des TOP nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Bachmeier hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

2. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung  eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
3. Der Gemeinderat beschließt die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gefertigten Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht  in der vorgelegten Fassung vom 04.06.2024 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben. Der Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“, 9. Änderung mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 04.06.2024 tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft. (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Bachmeier hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 30.08.2024 08:39 Uhr