Außenbereichssatzung Klessingstraße, 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Außenbereichssatzung Klessingstraße. Der Geltungsbereich wird um die Flurnummern 878/4, 880/0, 880/2, 879/0, 879/2 und 906/2 erweitert. Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Außenbereichssatzung Klessingstraße. Der Geltungsbereich wird um die Flurnummern 878/4, 880/0, 880/2, 879/0, 879/2 erweitert.
2. Die Flurnummer 906/2 wird unter der Vorraussetzung das ein Immissionsduldungsrecht zu gunsten des benachbarten Sägewerks eingetragen wird in das Verfahren aufgenommen. Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.
3. Der Gemeinderat beauftragt den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Durchführung des Verfahrens zur 2. Änderung der Außenbereichssatzung Klessingstraße.
4. Der Gemeinderat beauftragt den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Ausarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs für eine mögliche Bebauung unter Berücksichtigung der Flächengleichheit bzw. 50/50 – Regelung und unter Berücksichtigung des Bauwunsches des Eigentümers.
5. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Grundstückseigentümern der Flurnummern 878/4, 879/2, 880/2, 879/0, 880/0 und dem Grundstückseigentümer der Flurnummer 906/2 einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.05.2023 10:50 Uhr